Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
Träger der Initiative „Hessen helfen Hessen!“ ist die Sparda-Bank Hessen eG, Osloer Straße 2, 60327 Frankfurt (nachfolgend SBH genannt).
Als soziales und nachhaltiges Unternehmen leben wir unsere genossenschaftlichen Werte und übernehmen Verantwortung für Hessen. Daher haben wir unter anderem den Gewinn-Sparverein bei der Sparda-Bank Hessen e.V. (nachfolgend GSV genannt) gegründet. Einen Verein, der ausschließlich gemeinnützige Organisationen und Initiativen unterstützt, die direkt in Hessen stattfinden und so der Attraktivität der Region unmittelbar zugutekommen. Gefördert werden Vereine, Initiativen, Stiftungen und Organisationen aus den Bereichen Soziales, Sport, Bildung, Kultur und Umwelt.
Für die Initiative „Hessen helfen Hessen“ der SBH steht 2017 ein Gesamtbetrag von 200.000 Euro aus Mitteln des GSV zur Verfügung. Dieser Betrag wird in SpardaFreudepunkten an ausgewählte gemeinnützige Vereine verteilt. Jeder Verein hat ein konkretes Projektziel, dem die Spendengelder in jeweils individueller Höhe zugutekommen.
Die teilnehmenden Vereine wurden von der SBH ausgewählt und eingehend geprüft. Jeder Verein hat unter anderem seinen Freistellungsbescheid der SBH zur Verfügung gestellt. Dadurch können wir sicherstellen, dass jeder Projektträger die satzungsgemäßen Voraussetzungen des GSV erfüllt und Spenden aus Mitteln des GSV empfangen darf. Die Vereine stammen aus allen Teilen Hessens und widmen sich sozialen Aufgaben, die verschiedenen Alters- und Zielgruppen zugutekommen.
2. Zu den SpardaFreudepunkte
SpardaFreudepunkte sind Prämienpunkte, die Sie an gemeinnützige Projekte auf diesem Webportal verteilen können. 1 SpardaFreudepunkt entspricht 0,01 Euro.
Die SpardaFreudepunkte erhalten Sie zu verschiedenen Anlässen von der SBH: als Neukundengeschenk zur Eröffnung eines SpardaGiro-Kontos mit regelmäßigem Gehalts-, Lohn- oder Renteneingang beispielsweise, als Prämie für einen geworbenen Neukunden und im Rahmen besonderer Filialaktionen. Die SpardaFreudepunkte werden Ihnen in Form eines Gutscheins überreicht, der einen individuellen 12-stelligen Spendencode trägt.
2017 sind die SpardaFreudepunkte bis zum 31. Oktober gültig und können bis dahin jederzeit auf diesem Webportal eingelöst werden.
Auf der
Startseite finden Sie das Eingabefeld mit dazugehörigem Button. Auch auf der Projektübersichtsseite ist eine Eingabe möglich. Außerdem können Sie auf jeder Projektdetailseite Ihren Spendencode eingeben.
Auf der
Startseite finden Sie das Eingabefeld mit dazugehörigem Button. Auch auf der
Projektübersichtsseite ist eine Eingabe möglich. Außerdem können Sie auf jeder Projektdetailseite Ihren Spendencode eingeben.
Nein. Die SpardaFreudepunkte können Sie anonym einlösen und verteilen. Eine
Registrierung hat aber den Vorteil, dass Sie Punkte auch über einen längeren Zeitraum sammeln und später verteilen können.
Ja. Sie können Ihre SpardaFreudepunkte auch auf mehrere Projekte verteilen. Die kleinste Einheit beträgt einen SpardaFreudepunkt pro Projekt. Sobald ein Verein sein individuelles Spendenziel erreicht hat, ist seine Teilnahme an der Initiative abgeschlossen, und ein neuer Verein rückt an seine Stelle.
Alle nicht verteilten Punkte werden nach ca. 15 Minuten wieder auf Ihren Spendencode gebucht. Die Bearbeitungszeit der Rückbuchung kann ggf. auch etwas länger dauern. Der Spendencode ist also mehrfach einlösbar, vorausgesetzt ein Restguthaben besteht und die Gültigkeitsdauer der SpardaFreudepunkte ist noch nicht abgelaufen.
Ja. Sie können Punkte längerfristig sammeln und mehrere Spendencodes bequem auf ein SpardaFreudepunkte-Konto verbuchen. Dazu ist lediglich eine kurze
Registrierung erforderlich, bei der keine persönlichen oder sensiblen Daten erhoben werden. Sie benötigen nur einen Benutzernamen, Passwort und eine gültige E-Mail-Adresse.
Den aktuellen Status in Prozentangaben finden Sie immer auf den einzelnen Projektdetailseiten und auf der
Projektübersichtsseite.
Die SBH behält sich das Recht vor, die gesamte Spendeninitiative oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden – insbesondere dann, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der SBH und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder in dem Zusammenhang mit der Durchführung der Initiative „Hessen helfen Hessen“, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht in Bezug auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Durch die Teilnahme an der Initiative „Hessen helfen Hessen!“ erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die SBH die erforderlichen Daten, die im Rahmen einer Registrierung angegeben werden, für die Abwicklung der Aktion speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
Die Initiative „Hessen helfen Hessen!“ unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Bei der Initiative ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Achtung